Vorbereitung auf ein Begutachtungsverfahren

Die Vorbereitung beginnt mit der Auswahl des Zertifizierers, der sog. „Fachkundigen Stelle“ FKS. 

  • Kontaktaufnahme und Anfrage an die FKS.
  • Kurzfragebogen ausfüllen und als Basis für ein Angebot an die FKS weiterleiten oder Anfrageformular Online ausfüllen.
  • Angebotserstellung (unverbindlich 6 Monate gültig) erfolgt
  • Vertragsschluss (i.d.R. 5 Jahre)

Begutachtung/Auditdurchführung:

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf AZAV-Trägerzulassung, mit Nachweisen und QM-Dokumentation.
  • Antragsteller ist ein (Bildungs-)Träger (juristische oder natürliche Person) mit ggf. mehreren Schulungsstätten des Trägers.
  • Ein Stichprobeverfahren für die Auswahl von Standorten bei der Vorort-Prüfung des Trägers ist möglich.
  • Mehrere Träger (juristische oder natürliche Personen) können nicht unter einem gemeinsamen Antrag zugelassen werden.

Auditablauf:

  • Prüfung der eingereichten Unterlagen durch den Leitenden Auditor (Stufe-1-Audit).
  • Rückmeldung an Kunden (ggf. müssen offene Punkte bearbeitet werden).
  • Planung der Begutachtung vor Ort (Auditplan) und Terminabstimmung.
  • Begutachtung vor Ort durch den Leitenden Auditor / die Leitende Auditorin (bzw. Auditorenteam).
  • Rückmeldung an Kunden (ggf. müssen offene Punkte bearbeitet werden).
  • Abschlussbericht wird durch den Leitenden Auditor / die Leitende Auditorin erstellt.
  • Gegenprüfung der Begutachtung durch die FKS (sog. Vetoprüfung).
  • Zulassungszertifikat wird für i.d.R. 5 Jahre ausgestellt.
  • Eine persönliche Zertifikatsübergabe durch den Auditor / die Auditorin ist möglich.

 

  • Jährliche Überprüfung der AZAV-Vorgaben in einem sog. Überwachungsaudit vor Ort beim Bildungsträger.