Die AZAV-Maßnahmenzulassung ermöglicht es Bildungsträgern Weiterbildungsangebote über die Agentur für Arbeit und Jobcenter fördern zu lassen. Die Zulassung soll sicherstellen, dass die angebotenen Bildungsmaßnahmen die Qualitätsstandards der AZAV erfüllen und somit für Teilnehmende, die staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen, zugänglich sind. Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung ist die AZAV-Trägerzulassung (s. oben). Die Gültigkeit des Maßnahmenzertifikates beträgt drei Jahre.
Die Maßnahmenzulassung ist erforderlich für:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Fachbereich 1, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
- Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § 81 (Fachbereich 4, Bildungsgutschein)
Die wichtigsten Vorteile AZAV-Maßnahmenzulassung:
- Zugang zu Fördermitteln
- Erweiterung der Zielgruppe
- Qualitätssicherung und -steigerung
- Wettbewerbsvorteil
- Netzwerk- und Kooperationsmöglichkeiten
Auch für die Teilnehmenden bietet die Maßnahmenzulassung bedeutende Vorteile wie zum Beispiel finanzielle Unterstützung, Qualitätssicherung, erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt und eine indivduelle Unterstützung.
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht zweijährlich die Bundesdurchschnittskostensätze:
Einige Dokumente zur Maßnahmenzulassung finden Sie in unseremDownloadbereich.
Übrigens: Maßnahmen können unabhängig vom Trägerzertifikat zugelassen werden. D.h. die FKS, welche Ihr Zertifikat zulässt, muss nicht zwangsläufig auch Ihre Trägerzulassung durchgeführt haben. Bei einer Trägerzulassung durch eine andere FKS muss trotzdem eine jährliche Maßnahmenprüfung durch QUACERT stattfinden.
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