Vorbereitung auf ein Begutachtungsverfahren
Die Vorbereitung beginnt mit der Auswahl des Zertifizierers, der sog. „Fachkundigen Stelle“ FKS.
- Kontaktaufnahme und Anfrage an die FKS.
- Kurzfragebogen ausfüllen und als Basis für ein Angebot an die FKS weiterleiten oder Anfrageformular Online ausfüllen.
- Angebotserstellung (unverbindlich 6 Monate gültig) erfolgt
- Vertragsschluss (i.d.R. 5 Jahre)
Begutachtung/Auditdurchführung:
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag auf AZAV-Trägerzulassung, mit Nachweisen und QM-Dokumentation.
- Antragsteller ist ein (Bildungs-)Träger (juristische oder natürliche Person) mit ggf. mehreren Schulungsstätten des Trägers.
- Ein Stichprobeverfahren für die Auswahl von Standorten bei der Vorort-Prüfung des Trägers ist möglich.
- Mehrere Träger (juristische oder natürliche Personen) können nicht unter einem gemeinsamen Antrag zugelassen werden.
Auditablauf:
- Prüfung der eingereichten Unterlagen durch den Leitenden Auditor (Stufe-1-Audit).
- Rückmeldung an Kunden (ggf. müssen offene Punkte bearbeitet werden).
- Planung der Begutachtung vor Ort (Auditplan) und Terminabstimmung.
- Begutachtung vor Ort durch den Leitenden Auditor / die Leitende Auditorin (bzw. Auditorenteam).
- Rückmeldung an Kunden (ggf. müssen offene Punkte bearbeitet werden).
- Abschlussbericht wird durch den Leitenden Auditor / die Leitende Auditorin erstellt.
- Gegenprüfung der Begutachtung durch die FKS (sog. Vetoprüfung).
- Zulassungszertifikat wird für i.d.R. 5 Jahre ausgestellt.
- Eine persönliche Zertifikatsübergabe durch den Auditor / die Auditorin ist möglich.
- Jährliche Überprüfung der AZAV-Vorgaben in einem sog. Überwachungsaudit vor Ort beim Bildungsträger.