Neuer Umsetzungshinweis der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat den Umsetzungshinweis „Vermittlung von berufsbezogenen Deutschsprachkenntnissen in Maßnahmen der Arbeitsförderung“ veröffentlicht. Er gilt seit dem 10. September 2026.Der Umsetzungshinweis führt keine neuen Anforderungen ein. Vielmehr konkretisiert er die bereits bestehenden gesetzlichen und förderrechtlichen Vorgaben zur Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse in Maßnahmen der Arbeitsförderung.Gemäß § 6 Abs. 2 AZAV kann die Bundesagentur für Arbeit den fachkundigen Stellen Umsetzungshinweise zur Verfügung stellen. Diese sind von den fachkundigen Stellen im Rahmen ihrer Prüfungen zu berücksichtigen. Dabei beachtet die BA die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III.Für Bildungsträger empfiehlt es sich, den neuen Umsetzungshinweis zu prüfen und bei der Konzeption, Durchführung und Dokumentation entsprechender Maßnahmen zu berücksichtigen.Der Umsetzungshinweis steht auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zum Download bereit:


https://www.arbeitsagentur.de/...