Richtlinie zum Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“
In Abschnitt 2.7.2 finden sie die Anforderung einer Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 oder einer Zulassung nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Für die AZAV-Zulassung benötigen sie ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem mit der entsprechenden Beschreibung (Qualitätsmanagementhandbuch), das die Anforderungen erfüllt. Diese Beschreibung muss nicht als Handbuch vorliegen. Es ist auch möglich dies als WIKI, PowerPoint-Präsentation, mit Hilfe von Word-Dateien, als Viso-Ablaufdiagramme usw. darzustellen.
Ein eingeführtes Qualitätsmanagementsystem zeichnet aus, das bereits nach den Vorgaben gearbeitet wird. D.h. die entsprechenden Unterlagen sind zu erstellen, es müssen Ziele, ein internes Audit und eine Managementbewertung vorhanden sein. Was ist ein internes Audit.
Für die DIN EN ISO 9001:2015 beschreiben Sie analog die Umsetzung der Anforderung in geeigneter Form.
Die Anforderungen zur AZAV Zulassung sind öffentlich zugänglich. Sie setzen sich zusammen aus der Verordnung selber AZAV, dem sog. Empfehlungen des Beirates (die allerdings verbindlich umzusetzen sind), dem Sozialgesetzbuch III, der Begründung zur AZAV und den sog. Umsetzungshinweisen. Eine Übersicht finden sie hier.
Die DIN EN ISO 9001:2015 kann bei Beuth Verlag erworben werden.
Der Ablauf zur Zulassung gemäß AZAV finden Sie hier. Der Ablauf zur Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 ist gleich, nur die Zulassungsdauer ist kürzer. Ein DIN EN ISO 9001 Zertifikat hat immer nur eine Laufzeit von 3 Jahren, im Gegensatz zur AZAV-Zulassung die 5 Jahre gültig ist. Für beide Zertifizierungen gilt: Die ausgestellten Zertifikate werden jährlich in einem Audit überwacht (d.h. es wird überprüft ob die Vorgaben eingehalten werden). Möchten Sie die Zertifizierung nicht mehr weiterführen, können Sie jederzeit kündigen. Die Zertifikate werden dann aber ungültig und auch ungültig gemeldet, d.h. sie dürfen nicht weiter genutzt werden.