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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01.01.2023

 

Am 23.01.2023 erreichte uns eine Information von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zu den elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:

"seit dem 01.01.2023 erfolgt die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesetzlich Versicherter elektronisch (eAU). Infolgedessen kam es in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu Nachfragen von Seiten der Träger und fachkundigen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit.

Um die offenen Fragen zum Umgang mit dem eAU-Verfahren zu beantworten, wurde von der BA  beschlossen, über das Portal der BA an geeigneter Stelle zu informieren. Entsprechendes Informationsschreiben finden Sie hier https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/downloads-bildungstraeger> (erstes Dokument auf der Seite)."

 

(Stand 23.01.2023)

Änderungen Kostenvorlagebogen und im Operativen Service (OS) Halle der Bundesagentur für Arbeit

 

Es wurde ein neuer Kostenvorlagebogen zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Dieser ist ab dem Jahr 2023 zwingend zu verwenden. Sie finden den neuen Kostenvorlagebogen in unserem Downloadbereich. Der Kostenvorlagebogen ist bei einer Überschreitung des Bundesdurchschnittskostensatzes von mehr als 25 % auszufüllen und von der Fachkundigen Stelle an den Operativen Service zur Bewertung zu übermitteln.

Die Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung wurde nicht angepasst. Die überarbeitete Version des Kostenvorlagebogens soll helfen, das Bewertungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit zu unterstützen und Nachforderungen zu reduzieren.

 

Des Weitern gab es eine Änderung im Operativen Service. Der ehemalige "OS Halle" wurde infolge einer Umorganisation in "OS Sachsen-Anhalt" umbenannt.

Stand: 10.01.2023

AZAV - Veröffentlichung neuer Bundesdurchschnittskostensätze

Am 01.07.2022 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS).

Es wurden sowohl die B-DKS für die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (§81) als auch für die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§45) aktualisiert.

Einzusehen sind diese auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:

Bundes-Durchschnittskostensätze § 81 (B-DKS) Stand: 1. Juli 2022 (FbW)

Bundes-Durchschnittskostensätze § 45 (B-DKS) Stand: 1. Juli 2022 (AbE)

Überarbeitet wurde neben den Durchschnittskostensätzen auch die Informationen zu den Monatsmeldelisten zur B-DKS-Ermittlung (FbW).

Diese enthält einige nennenswerte Änderungen, so zum Beispiel im Bereich der Berufspraktischen Weiterbildungen. Die bisherige Kennung 00000_BPW entfällt, es ist nun die Systematikposition anzugeben, mit welcher sich der inhaltliche Schwerpunkt der Maßnahme abbilden lässt.

Ebenso entfällt im Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildung/Maßnahmebaustein die Kennung 00000_1Hilfe, diese Maßnahmen sind nun in die Systematikposition 53122 Ersthelfer einzugruppieren.

Gleiches gilt für den Erwerb von Grundkompetenzen i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2. Die bisherige Kennung 00000_GK wird nicht mehr verwendet; diese Maßnahmen sind nun der Systematikposition 71401 Bürohilfsbraft zuzuordnen.

Die bisher für den Hauptschulabschluss i.S. des §81 Abs. 3 SGB III verwendete Systematikposition 00000_HSA entfällt ebenfalls. Handelt es sich um eine Maßnahme, die ausschließlich den Erwerb des Hauptschulabschlusses vermittelt, ist die Systematikposition 71401 Bürohilfskraft zu verwenden.

Für Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) i.S. des §180 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB III ist ab sofort nicht mehr die Systematikposition 00000_UBH zu verwenden - diese werden nun mit UBHoLPB bzw. UBHmLPB in die Meldeliste eingetragen.

Zu den Informationen zu den Meldelisten zur B-DKS-Ermittlung für Maßnahmen und Maßnahmebausteine der beruflichen Weiterbildung (FbW) gelangen Sie hier.

Stand: 01.07.2022

 

QUACERT Gesellschaft zur Zertifizierung von
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