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Die DIN EN ISO 9001 ist ein weltweit anerkannter Standard, welcher Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement in einem Unternehmen definiert.
Sie ist eine umfassende Norm und die Basis für fast alle im Bildungsbereich angewandten Standards.

Grundprinzipien eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sind:

  • Kundenorientierung
  • Führung
  • Engagement der Personen
  • Prozessorientierter Ansatz
  • Verbesserung
  • Faktenbasierte Entscheidungen
  • Beziehungsmanagement

Die DIN EN ISO 9001 wurde zuletzt im Jahr 2015 überarbeitete. Die wichtigsten Änderungen zu vorangegangenen Version aus dem Jahre 2008 sind:

  • Änderung der Abschnittsreihenfolge – Anpassung an eine einheitliche Struktur für alle Managementsystemnormen
  • Ergänzung des Punktes „Kontext der Organisation“ als Normforderung
  • Risikobasierter Ansatz wurde mit aufgenommen
  • Der prozessorientierte Ansatz wurde gestärkt
  • Die Verantwortung des Top-Managements wurde hervorgehoben. Ein „Beauftragter der obersten Leitung“ ist nicht mehr notwendig
  • Festlegungen zur Planung und Durchführung von Änderungen am QM-System wurde eingefügt
  • Festlegungen zu Tätigkeiten nach der Lieferung des Produktes bzw. der Dienstleistung sind neu enthalten
  • Das Wissen der Organisation wird als Ressource aufgenommen

Empfehlung des Beirats: Vorliegen eines Systems zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 SGB III i.V.m. § 2 Abs. 4 AZAV (gültig für alle Fachbereiche nach § 5 Abs. 1 S. 3 AZAV)
Gültig ab: 25.04.2014

Eine Festlegung auf bestimmte Systeme zur Sicherung der Qualität bei Trägern der Arbeitsförderung erfolgt nicht. Die in § 178 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) i.V.m. § 2 Abs. 4 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) genannten Anforderungen werden im Zulassungsverfahren von den fachkundigen Stellen unabhängig vom verwendeten Qualitätssicherungssystem überprüft. Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 SGB III liegt vor, wenn entsprechend § 2 Abs. 4 AZAV zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen angewendet werden und dadurch die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen jederzeit gewährleistet und kontinuierlich verbessert werden. Der Zulassungsantrag des Trägers muss insbesondere eine Dokumentation enthalten zu:

1.    einem kundenorientierten und auf Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichteten Leitbild:
1.1    Unternehmensprofil des Trägers,
1.2    Definition der „Kunden“ des Trägers und Nachweis, dass auf die Erwartungen der Kunden eingegangen und dies in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung integriert wird,
1.3    Ausrichtung des Leitbildes am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
1.4    In- und extern kommuniziertes Leitbild, welches regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird,

2.    zur Unternehmensorganisation und -führung, einschließlich der Festlegung von Unternehmenszielen und der Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens:
2.1    Aufbau- und Ablauforganisation inklusive der Verantwortlichkeiten im Unternehmen,
2.2    Unternehmensziele sowie operationalisierbare Ziele, die relevant für den Fachbereich der Zulassung bzw. die Arbeitsmarktdienstleistung sind,
2.3    Verfahren, wie das Unternehmen Qualitätspolitik und Qualitätsziele festlegt und regelmäßig überprüft,

3.    zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Leitung und der Lehr- und Fachkräfte:
3.1    Konzeption zur Personalentwicklung mit Aussagen zur Fort- und Weiterbildung und zur Personalpolitik,
3.2    Bedarfsermittlung an Schulungen des Personals,
3.3    Beurteilung der Wirksamkeit der durchgeführten Qualifizierung,

4.    zu Zielvereinbarungen, einschließlich der Messung der Zielerreichung und der Steuerung fortlaufender Optimierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kennzahlen und Indikatoren:
4.1    Aktuelle und messbare Unternehmens- und Qualitätsziele unter Darlegung der daran Beteiligten,
4.2    Regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung,
4.3    Weiterentwicklung der Ziele und der Korrekturmaßnahmen,

5.    zur Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung:
5.1    Aktuelle und systematische Analyse des kundenrelevanten Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarktes,
5.2    Kontinuierliche Einbeziehung der Analyseergebnisse in die Maßnahmekonzeption und Maßnahmedurchführung,
5.3    Aktuelle und systematische Analyse der kundenrelevanten Bedarfe in Bezug auf die Zielsetzung der Maßnahme,

6.    zu den Methoden zur Förderung der individuellen Entwicklungs-, Eingliederungs- und Lernprozesse der Teilnehmenden:
6.1    Verfahren zur Eignungsfeststellung bei Teilnehmenden,
6.2    Verfahren zur Herleitung von Entwicklungs-, Eingliederungs-, Lehr- und Lernzielen,
6.3    Verfahren zur Konzeption der Maßnahmeangebote des Trägers, insbesondere auch mit Blick auf die individuellen Voraussetzungen bei den Teilnehmenden,
6.4    Verfahren zur Ermittlung des individuellen Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lern-bedarfs,
6.5    Einsatz einer angemessenen Methodik,
6.6    Überwachung von Lernprozessen,
6.7    Erfassung der Teilnehmerpräsenz und Abbruchquoten bei Maßnahmen sowie Erfassung der Erreichung von Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lehrgangszielen,

7.    zu den Methoden der Bewertung der durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse:
7.1    Überwachung der Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lernprozesse,
7.2    Erfassung der Teilnehmerpräsenz- und Abbruchquoten bei Maßnahmen,
7.3    Erfassung, ob Entwicklungs-, Eingliederungs- bzw. Lernziele erreicht sind und die Maßnahmequalität gewährleistet ist,
7.4    Erfassung ausbildungs- und/oder arbeitsmarktlicher Eingliederungsergebnisse,
7.5    Umgang mit den Evaluierungsergebnissen als Teil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses mit besonderem Blick auf Maßnahmekonzeption und -durchführung,

8.    zur Art und Weise der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und der ständigen Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit:
8.1    Analyse des Bedarfs der Zusammenarbeit mit Dritten,
8.2    Benennung der Dritten,
8.3    Erfassung der durchgeführten Aktivitäten unter Einhaltung des Datenschutzes,
8.4    Bedarfsabhängige Entwicklung der Zusammenarbeit

9.    zu einem systematischen Beschwerdemanagement, einschließlich der Berücksichtigung regelmäßiger Befragungen der Teilnehmenden:
9.1    Befragung der Teilnehmenden zur Art der Durchführung der Maßnahme, zum Personal, zur räumlich-technischen Ausstattung sowie zum Ergebnis der Maßnahme,
9.2    Befragung des mit der Maßnahmeorganisation sowie der Maßnahmedurchführung betrauten Personals zur Art der Durchführung der Maßnahme, zur räumlich-technischen Ausstattung sowie zum Ergebnis der Maßnahme,
9.3    System der quantitativen und qualitativen Auswertung von Beschwerden,
9.4    System zur Einleitung und Verfolgung von erforderlichen Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen.

Nicht jede Anforderung trifft in gleicher Weise und mit gleicher Ausprägung auf alle Träger der verschiedenen Fachbereiche nach § 5 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 6 AZAV zu. Es gehört grundsätzlich in die Verantwortung der fachkundigen Stelle und zu deren Fachkunde, dies zu unterscheiden und bei Zulassungen sowie Überwachungen zu berücksichtigen.

Überblick über QM-Systeme

Gemäß § 8 Abs. 2 (4) AZAV liegt "Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch liegt vor,
wenn durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität der Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbessert wird ..."

Die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem bzw. zum "Vorliegen eines Systems zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 SGB III i.V.m. § 2 Abs. 4 AZAV" wurden in den Empfehlungen des Beirats vom 28.02.2014 definiert. Die entsprechende Empfehlung lautet:

"Eine Festlegung auf bestimmte Systeme zur Sicherung der Qualität bei Trägern der Arbeitsförderung erfolgt nicht. Die in § 178 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) i.V.m. § 2 Abs. 4 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) genannten Anforderungen werden im Zulassungsverfahren von den fachkundigen Stellen unabhängig vom verwendeten Qualitätssicherungssystem überprüft.
Ein System zur Sicherung der Qualität nach § 178 Nr. 4 SGB III liegt vor, wenn entsprechend § 2 Abs. 4 AZAV zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen angewendet werden und dadurch die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen jederzeit gewährleistet und kontinuierlich verbessert werden."

 

 

 

Es wird bei der Zulassung von Maßnahmen unterschieden ob es sich um

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Fachbereich 1)
    oder
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (Fachbereich 4)
    handelt.

Die Zulassung von Bildungsmaßnahmen erfolgt in einem gesonderten Verfahren.
Bei mehreren gleichzeitig beantragten Maßnahmen wird eine Referenzauswahl (i.d.R. 20%) aus diesen Maßnahmen geprüft.

  1. Voraussetzung: Es liegt eine gültige AZAV-Trägerzulassung im entsprechenden Fachbereich 1 und/oder 4 vor.
  2. Die Maßnahmenmeldung ausgefüllt (Excel) an die Fachkundige Stelle (FKS) schicken.
  3. Stichprobe (Referenzauswahl) wird von der Fachkundigen Stelle festgelegt und dem AZAV-Träger übermittelt.
  4. Für die ausgewählten Maßnahmen, sind vom Bildungsträger die Antragsunterlagen AZAV-Maßnahmenzulassung ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen (wichtig: Kalkulation) an die FKS zu schicken.
  5. Prüfung der ausgefüllten Antragsunterlagen und zugehörigen Dokumentation durch den Leitenden Auditor / die Leitende Auditorin.
  6. Abschlussbericht zur Maßnahmenzulassung wird durch den Leitenden Auditor / die Leitende Auditorin erstellt und an den Kunden verschickt.
  7. Gegenprüfung der Unterlagen durch die FKS (sog. Vetoprüfung).
  8. Zulassungszertifikat für die Maßnahme(n) wird durch die Fachkundige Stelle ausgestellt.
  9. Zulassungsdaten werden an die Bundesagentur für Arbeit (monatlich) übermittelt.

Der Zulassungzeitraum für das Zertifikat Maßnahmenzulassung AZAV beträgt i.d.R. 3 Jahre.
Die zugelassenen Maßnahmen können vom AZAV-Täger im Zulassungszeitraum beliebig oft durchgeführt werden.

QUACERT Gesellschaft zur Zertifizierung von
Qualitätsmanagement-Systemen mbH

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